- Wie finde ich die richtige Ergotherapie-Praxis in der Schweiz?
- Beginnen Sie mit dem Fachbereich, um den es geht – etwa Kinder, Handtherapie, Neurologie oder Geriatrie – und grenzen Sie nach Ort und Sprache ein. Prüfen Sie, ob die Praxis über die Grundversicherung abrechnen kann und ob sie bei Bedarf Hausbesuche macht. Für die Kostenübernahme brauchen Sie eine ärztliche Verordnung; fragen Sie bei der Kontaktaufnahme auch nach Wartezeiten.
- Gibt es eine Rangliste der Praxen?
- Nein. Alle Praxen stehen gleichwertig und alphabetisch geordnet im Verzeichnis. Was passt, hängt von Ihrem Vorhaben ab – deshalb zeigen wir Fakten statt Punktzahlen. Der Grundeintrag ist kostenlos; bezahlte Einträge sind gekennzeichnet und ändern die alphabetische Reihenfolge nicht.
- Kostet der Eintrag für Ergotherapie-Praxen etwas?
- Der Grundeintrag ist kostenlos und wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Optional gibt es «Premium» und «Top-Eintrag» mit Link zu Ihrer Website und zusätzlicher Sichtbarkeit.
- Woher stammen die Angaben in den Profilen?
- Profile, die die Redaktion angelegt hat, beruhen auf öffentlichen Quellen wie der Website der Praxis, dem Handelsregister (Zefix) und Mitgliederverzeichnissen von Branchenverbänden. Nach der Übernahme eines Profils pflegen die Inhaberinnen und Inhaber die Angaben selbst; die Redaktion prüft jede Änderung.
- Brauche ich für Ergotherapie eine ärztliche Verordnung?
- Ja, wenn Krankenkasse, IV, Unfall- oder Militärversicherung bezahlen sollen. Die Grundversicherung übernimmt pro Verordnung höchstens neun Sitzungen; die erste muss innert acht Wochen stattfinden (Art. 6 KLV). Ohne Verordnung bezahlen Sie die Therapie in der Regel selbst; manche Zusatzversicherungen beteiligen sich.
- Was kostet eine Stunde Ergotherapie?
- Eine Stunde Behandlung in Anwesenheit der Patientin kostet nach Tarif 105.60 Franken. Ergotherapie wird schweizweit einheitlich in Taxpunkten pro Viertelstunde abgerechnet: 24 Taxpunkte à 1.10 Franken, also 26.40 Franken pro Viertelstunde. Dazu kommen Vor- und Nachbereitung und allenfalls Wegzeit. Mit Verordnung zahlt die Versicherung, Sie tragen Franchise und Selbstbehalt.