Was macht eine Praxis für neurologische Ergotherapie?
Neurologische Ergotherapie unterstützt Menschen mit Erkrankungen oder Verletzungen des Nervensystems – etwa nach einem Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma, bei Multipler Sklerose oder Parkinson – darin, alltägliche Tätigkeiten wieder oder weiterhin möglichst selbständig auszuführen.
Nach einem Schlaganfall oder bei einer fortschreitenden neurologischen Erkrankung verändern sich oft gleichzeitig Bewegung, Wahrnehmung und Denken. Ein Arm lässt sich nicht mehr gezielt einsetzen, eine Körperseite wird übersehen, Aufmerksamkeit und Gedächtnis lassen nach. Die Ergotherapie fragt: Welche Tätigkeiten sind der Person wichtig – sich waschen und anziehen, kochen, einkaufen, arbeiten, ein Hobby – und wie lassen sie sich wieder ermöglichen?
Die Behandlung verbindet funktionelles Training, etwa für Arm und Hand, mit dem Üben konkreter Alltagshandlungen, dem Training kognitiver Fähigkeiten und der Anpassung von Umgebung und Hilfsmitteln. In der Neurorehabilitation verbreitet sind unter anderem Konzepte wie Bobath oder Affolter sowie Ansätze wie die Spiegeltherapie. Bei fortschreitenden Erkrankungen wie MS oder Parkinson steht häufig im Vordergrund, Kräfte einzuteilen und Selbständigkeit möglichst lange zu erhalten.
Nach dem Schlaganfall: Auf die Akutbehandlung im Spital folgt oft eine stationäre Rehabilitation, danach geht die Ergotherapie ambulant in einer Praxis oder zu Hause weiter. Für die ambulante Therapie braucht es eine neue ärztliche Verordnung, meist von der Klinik beim Austritt oder vom Hausarzt; die erste Sitzung muss innert acht Wochen stattfinden. Wie lange die Therapie dauert, ist sehr unterschiedlich und hängt von den Zielen ab, nicht von einer festen Frist. Ist der Weg in die Praxis nicht möglich, kann die Ärztin den Behandlungsort «zu Hause» ankreuzen; nur dann darf die Ergotherapeutin laut EVS-Hinweisen auch Wegkosten verrechnen. Nach einem Unfall ist die Unfallversicherung zuständig, ebenfalls auf ärztliche Anordnung.
Kosten und Abrechnung
Abgerechnet wird nach dem Ergotherapie-Tarif in Taxpunkten pro Viertelstunde, mit eigenen Positionen für Vor- und Nachbereitung und für die Wegzeit bei Behandlungen zu Hause. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten mit ärztlicher Verordnung, bei einer zugelassenen Praxis und unter den Voraussetzungen von Art. 6 KLV, abzüglich Franchise und Selbstbehalt; nach Unfällen bezahlt die Unfallversicherung. Lange Behandlungen sind möglich: Nach 36 Sitzungen entscheidet die Krankenkasse auf Bericht der Ärztin über die Fortsetzung.