Was macht eine Praxis mit Hausbesuchen?
Ergotherapie zu Hause (Domizilbehandlung, Hausbesuch) ist eine ergotherapeutische Behandlung in der eigenen Wohnung, im Heim oder in einer Institution statt in der Praxis; sie wird ärztlich verordnet, wenn sie therapeutisch begründet oder medizinisch nötig ist.
Manche Menschen können nicht in eine Praxis kommen: nach einem Schlaganfall, bei fortgeschrittener Demenz, bei starker Erschöpfung oder wenn der Weg zu beschwerlich ist. Andere profitieren davon, dass die Therapie dort stattfindet, wo die Schwierigkeiten auftreten – in der eigenen Küche, im Bad, auf der Treppe. Dann kommt die Ergotherapeutin nach Hause. In der Westschweiz heisst das «ergothérapie à domicile», im Tessin «ergoterapia a domicilio».
Behandelt wird zu Hause grundsätzlich alles, was auch in der Praxis möglich ist: Training von Körperpflege, Anziehen und Haushalt, Arm- und Handfunktion, Gedächtnis- und Orientierungshilfen, Hilfsmittel und Anpassungen der Wohnung. Bei Kindern kann die Ergotherapeutin Eltern im gewohnten Umfeld beraten. Im Pflegeheim oder in einer anderen Institution findet die Behandlung dort statt, wo die Person lebt.
Entscheidend ist die Verordnung: Auf dem schweizweit einheitlichen Formular kreuzt die Ärztin den Behandlungsort «zu Hause» oder «in der Institution» an. Der Tarifvertrag erlaubt Behandlungen ausserhalb der Praxis, wenn sie therapeutisch begründet oder medizinisch indiziert sind. Wegzeit und Fahrspesen darf die Praxis laut den EVS-Hinweisen zum Formular nur verrechnen, wenn der Behandlungsort «zu Hause» angekreuzt ist. Ergotherapie zu Hause ist keine Spitex-Leistung, sondern eine eigene Therapie nach Art. 6 KLV – beide lassen sich aber gut aufeinander abstimmen.
Nicht jede Praxis macht Hausbesuche, und viele nur in ihrer Region. In dieser Liste stehen Praxen, die auf ihrer Website Behandlungen zu Hause, im Heim oder Domizilbehandlungen nennen. Fragen Sie bei der Kontaktaufnahme nach dem Einzugsgebiet und nach Wartezeiten.
Kosten und Abrechnung
Die Behandlung zu Hause wird wie in der Praxis in Taxpunkten pro Viertelstunde abgerechnet. Dazu kommt die Wegzeit mit einer eigenen Tarifposition von 9 Taxpunkten pro Viertelstunde, beim Taxpunktwert von 1.10 Franken also 9.90 Franken, sowie Fahrspesen (laut Tarif 60 Rappen pro Kilometer mit dem eigenen Auto oder das Billett 2. Klasse) – aber nur, wenn auf der Verordnung der Behandlungsort «zu Hause» angekreuzt ist. Mit Verordnung bezahlt die Grundversicherung – bei einer zugelassenen Praxis und unter den Voraussetzungen von Art. 6 KLV – abzüglich Franchise und Selbstbehalt, nach Unfällen die Unfallversicherung.