Was macht eine Praxis für berufliche Wiedereingliederung?
Berufliche Wiedereingliederung in der Ergotherapie unterstützt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr wie gewohnt ausführen können, bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz, beim Erhalt der Stelle oder beim Einstieg in eine neue Tätigkeit.
Nach einem Unfall, einer Operation, einer psychischen Krise oder bei einer chronischen Erkrankung stellt sich bald die Frage: Wie geht es mit der Arbeit weiter? Die Ergotherapie erfasst laut Ergotherapie-Verband Schweiz Ressourcen und Schwierigkeiten in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit, berücksichtigt die ganze Lebenssituation und erarbeitet mit der betroffenen Person eine berufliche Perspektive und einen Integrationsplan, der mit allen Beteiligten abgestimmt wird.
Typisch sind Arbeitsplatzabklärungen, das Training arbeitsrelevanter Tätigkeiten, die Anpassung von Arbeitsplatz und Abläufen, Jobcoaching sowie die Vermittlung zwischen Ärztin, Versicherung und Arbeitgeber. Je früher das geschieht, desto eher lässt sich eine Stelle oft erhalten. Manche Ergotherapeutinnen sind auf Arbeitsrehabilitation spezialisiert, etwa in Rehakliniken oder eigenen Praxen.
Kostenträger kann die Unfallversicherung, die Krankenversicherung oder die Invalidenversicherung sein. Übernimmt die IV die Kosten, braucht es eine Verfügung der IV-Stelle; ihre Nummer wird auf dem Verordnungsformular eingetragen. Bei Unfällen sind Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitsort wichtig, damit die Unfallversicherung den Fall zuordnen kann.
Kosten und Abrechnung
Abgerechnet wird nach dem Ergotherapie-Tarif in Taxpunkten pro Viertelstunde. Für Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung gilt der Tarifvertrag mit der Medizinaltarif-Kommission (MTK), für die Krankenversicherung der Vertrag mit den Krankenversicherern; der Taxpunktwert beträgt in beiden Verträgen 1.10 Franken. Bei der Unfallversicherung übernimmt der Versicherer die Heilkosten in der Regel vollständig; bei der Militärversicherung gibt es weder Franchise noch Selbstbehalt.