Glossar: Begriffe rund um Ergotherapie und Kostenübernahme
18 Begriffe rund um Ergotherapie und Kostenübernahme. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in einem Satz und erklärt dann, was der Begriff in der Praxis bedeutet.
A
- Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL/ADL)
- Aktivitäten des täglichen Lebens sind die alltäglichen Tätigkeiten wie Körperpflege, Anziehen, Essen, Haushalt, Einkaufen und Mobilität, deren selbständige Ausführung im Zentrum der Ergotherapie steht.
- Ärztliche Verordnung (Ergotherapie)
- Die ärztliche Verordnung ist die schriftliche Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes, die Voraussetzung dafür ist, dass Krankenkasse, IV, Unfall- oder Militärversicherung eine Ergotherapie bezahlen; in der Grundversicherung deckt sie höchstens neun Sitzungen.
B
- Berufsausübungsbewilligung
- Die Berufsausübungsbewilligung ist die kantonale Erlaubnis nach dem Gesundheitsberufegesetz (GesBG), Ergotherapie in eigener fachlicher Verantwortung auszuüben; sie setzt einen Bachelor of Science in Ergotherapie FH oder einen anerkannten gleichwertigen Abschluss voraus.
E
- Ergotherapie-Verband Schweiz (EVS)
- Der Ergotherapie-Verband Schweiz (EVS, französisch ASE) ist der Berufsverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten in der Schweiz; er ist Partei der Tarifverträge und gibt das einheitliche Verordnungsformular für Ergotherapie heraus.
F
- Franchise und Selbstbehalt
- Franchise und Selbstbehalt sind die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Erwachsene zahlen Kosten bis zur gewählten Franchise (mindestens 300 Franken pro Jahr) selbst und danach 10 Prozent, höchstens 700 Franken pro Jahr; Kinder zahlen keine Franchise und höchstens 350 Franken Selbstbehalt.
G
- Geburtsgebrechen
- Geburtsgebrechen sind angeborene Missbildungen, genetische Krankheiten sowie vor oder bei der Geburt aufgetretene Leiden, für deren Behandlung die Invalidenversicherung bis zum vollendeten 20. Altersjahr medizinische Massnahmen übernimmt, wenn sie in der Geburtsgebrechenliste aufgeführt sind und weitere Bedingungen erfüllen.
- Gesundheitsberuferegister (GesReg)
- Das Gesundheitsberuferegister GesReg ist das öffentliche Register des Bundes, in dem Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit Schweizer oder anerkanntem ausländischem Abschluss sowie ihre kantonalen Berufsausübungsbewilligungen erfasst sind.
- Grundversicherung (OKP)
- Die Grundversicherung oder obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht und übernimmt Ergotherapie auf ärztliche Verordnung im Rahmen von Art. 6 KLV.
K
- Kostengutsprache
- Eine Kostengutsprache ist die vorgängige Zusage einer Versicherung, die Kosten einer bestimmten Leistung zu übernehmen; in der Ergotherapie ist sie etwa für Schienen und Hilfsmittel über 250 Franken pro Jahr oder für lange Behandlungen nötig.
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
- Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31) ist eine Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern, die festlegt, welche Leistungen die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt; Art. 6 regelt die Ergotherapie.
M
- Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK)
- Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) verhandelt für die Unfallversicherung, die Invalidenversicherung und die Militärversicherung die Tarife mit den Leistungserbringern; für die Ergotherapie besteht ein Tarifvertrag zwischen MTK, EVS und SRK.
S
- Schiene (Orthese)
- Eine Schiene oder Orthese stützt, schützt, lagert oder mobilisiert einen Körperteil; in der Ergotherapie werden vor allem Hand- und Fingerschienen individuell aus thermoplastischem Material hergestellt und angepasst.
- Sensorische Integration (SI)
- Sensorische Integration bezeichnet die Verarbeitung und Verknüpfung von Sinneseindrücken im Gehirn; als ergotherapeutisches Behandlungskonzept nach A. Jean Ayres unterstützt sie Kinder, die Reize wie Berührung, Bewegung oder Gleichgewicht über- oder unterempfindlich verarbeiten.
- StoppSturz
- StoppSturz ist ein Vorgehen zur Sturzprävention bei älteren Menschen; das «Manual StoppSturz, Vorgehen Ergotherapie» des Ergotherapie-Verbands Schweiz ist seit dem 1. Juli 2026 eine der Grundlagen, nach denen die Grundversicherung Sturzprävention ab 65 Jahren bezahlt.
T
- Taxpunkt und Taxpunktwert
- Taxpunkte gewichten in einem Tarif jede Leistung; multipliziert mit dem Taxpunktwert in Franken ergibt sich der Preis – in der Ergotherapie gilt seit 2005 schweizweit ein Taxpunktwert von 1.10 Franken.
U
- UEMF
- Die UEMF (ICD-10 F82), international auch Developmental Coordination Disorder (DCD) oder Dyspraxie genannt, ist eine Entwicklungsstörung, bei der Kinder deutliche Mühe mit motorischen Fertigkeiten wie Schreiben, Anziehen oder Ballspielen haben, ohne dass eine andere Erkrankung dies erklärt.
V
- Vertrauensarzt / Vertrauensärztin
- Der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin berät die Krankenversicherung in medizinischen Fragen; bei der Ergotherapie prüft er oder sie nach 36 Sitzungen den Bericht der behandelnden Ärztin und beantragt, ob und wie lange die Therapie weiter bezahlt wird.
Z
- ZSR-Nummer
- Die ZSR-Nummer ist die Nummer im Zahlstellenregister, dem Verzeichnis der medizinischen Leistungserbringer; Ergotherapeutinnen und Organisationen der Ergotherapie brauchen sie, um mit den Krankenversicherern abzurechnen.