Was macht eine Praxis für psychiatrische Ergotherapie?
Psychiatrische Ergotherapie unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Depression, Angststörungen, Psychosen oder Erschöpfungszuständen wie einem Burnout darin, Tagesstruktur, Alltagsaufgaben, soziale Kontakte und Arbeit wieder zu bewältigen; sie findet im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung statt.
Psychische Erkrankungen zeigen sich oft im Alltag: Der Tag hat keine Struktur mehr, Haushalt und Rechnungen bleiben liegen, Kontakte brechen ab, die Arbeit wird zu viel. Die Ergotherapie arbeitet an diesen konkreten Tätigkeiten. Im Zentrum steht, was die Person selbst tun möchte und was ihr Halt gibt – ein geregelter Tagesablauf, ein Hobby, der Weg zurück an den Arbeitsplatz.
Methoden sind unter anderem das Planen und Erproben von Tagesstruktur, handwerkliche und gestalterische Tätigkeiten, das Training von Konzentration und Ausdauer, Gruppenangebote und die Vorbereitung auf Arbeit oder Ausbildung. Die Ergotherapie ist dabei keine Psychotherapie, sondern ergänzt sie: Sie setzt beim Handeln an und nicht in erster Linie beim Gespräch.
Die Grundversicherung übernimmt Ergotherapie, die im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung stattfindet (Art. 6 Abs. 1 Bst. b KLV), auf ärztliche Verordnung und bei einer zugelassenen Praxis. Ergotherapeutinnen arbeiten in psychiatrischen Kliniken, Tageskliniken und eigenen Praxen. In einer akuten Krise ist die Ergotherapie nicht die richtige Anlaufstelle: Wenden Sie sich an Ihre Ärztin, an den ärztlichen Notfalldienst oder an die Dargebotene Hand (Telefon 143).
Kosten und Abrechnung
Psychiatrische Ergotherapie wird nach dem Ergotherapie-Tarif abgerechnet – als Einzel- oder Gruppenbehandlung, jeweils in Taxpunkten pro Viertelstunde. Die Grundversicherung zahlt mit ärztlicher Verordnung, wenn die Ergotherapie im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung stattfindet (Art. 6 Abs. 1 Bst. b KLV) und die Praxis zugelassen ist, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Geht es um berufliche Eingliederung, kann auch die IV Kostenträgerin sein; dafür braucht es eine Verfügung der IV-Stelle.