Ärztliche Verordnung (Ergotherapie)

Auch: Verordnung, ärztliche Anordnung, Verordnungsformular, Rezept für Ergotherapie

Die ärztliche Verordnung ist die schriftliche Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes, die Voraussetzung dafür ist, dass Krankenkasse, IV, Unfall- oder Militärversicherung eine Ergotherapie bezahlen; in der Grundversicherung deckt sie höchstens neun Sitzungen.

Ergotherapie wird in der Schweiz auf ärztliche Anordnung erbracht. Für die Grundversicherung legt Art. 6 der Krankenpflege-Leistungsverordnung fest: höchstens neun Sitzungen pro Verordnung, erste Behandlung innert acht Wochen, Bericht an den Vertrauensarzt nach 36 Sitzungen. Verordnet wird auf einem schweizweit einheitlichen Formular des Ergotherapie-Verbands Schweiz.

Wer verordnet, was auf dem Formular steht und was ohne Verordnung gilt, erklärt der Ratgeber Ergotherapie-Verordnung; Tarif und Kostenbeteiligung stehen im Beitrag Was kostet Ergotherapie?.