Praxen für Hilfsmittelberatung in der Schweiz

35 Praxen für Hilfsmittelberatung in der Schweiz im Überblick – mit Leistungen, Standorten und Kontaktangaben aus öffentlich prüfbaren Quellen.

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Fläche der Punkte proportional zur Anzahl Praxen für Hilfsmittelberatung am Ort. Gezählt werden Hauptsitze und weitere Standorte. Geodaten: swisstopo.

Alle Praxen für Hilfsmittelberatung in der Schweiz

35 Einträge, alphabetisch

Was macht eine Praxis für Hilfsmittelberatung?

Hilfsmittelberatung und Wohnraumabklärung in der Ergotherapie umfassen die Abklärung, welche Hilfsmittel – von der Greifhilfe bis zum Rollstuhl – und welche Anpassungen der Wohnung eine Person im Alltag tatsächlich unterstützen, sowie die Anpassung und das Training im Gebrauch.

Der Markt für Hilfsmittel ist gross, und viele Produkte landen ungenutzt im Schrank. Die Ergotherapie fragt zuerst, welche Tätigkeit schwierig ist und warum, und sucht dann das passende Mittel: eine Greifzange, einen Strumpfanzieher, angepasstes Besteck, einen Badewannenlift, einen Rollator oder einen Rollstuhl. Ebenso wichtig wie die Auswahl ist das Üben, bis das Hilfsmittel im Alltag selbstverständlich wird – etwa nach einem Hüft- oder Kniegelenkersatz, wenn Anziehen und Körperpflege eine Zeit lang anders gehen müssen.

Bei einer Wohnraumabklärung schaut sich die Ergotherapeutin die Wohnung zusammen mit der betroffenen Person an und lässt sich typische Abläufe zeigen – vom Aufstehen über die Körperpflege bis zum Kochen. Daraus entstehen Empfehlungen: Möbel umstellen, Haltegriffe montieren, einen Duschsitz verwenden, Schwellen entfernen, die Beleuchtung verbessern oder Abläufe ändern. Häufig ist die Abklärung Teil der Austrittsplanung aus Spital oder Rehabilitation.

Hilfsmittelberatung gehört laut Ergotherapie-Verband Schweiz in fast allen Fachbereichen zur Ergotherapie – bei Kindern, nach neurologischen Erkrankungen, bei Rheuma und im Alter. Für unabhängige Beratung gibt es zusätzlich die SAHB Hilfsmittelberatung, eine gesamtschweizerische Fachstelle mit Hilfsmittelzentren. Wer was bezahlt, hängt vom Hilfsmittel und von der versicherten Person ab: Krankenversicherung, Invalidenversicherung, AHV, Unfallversicherung oder Ergänzungsleistungen haben je eigene Regeln.

Kosten und Abrechnung

Beratung und Wohnraumabklärung werden als Ergotherapie in Taxpunkten pro Viertelstunde abgerechnet; mit ärztlicher Verordnung zahlt die Grundversicherung, wenn die Praxis zugelassen ist und die Voraussetzungen von Art. 6 KLV erfüllt sind, oder nach Unfällen die Unfallversicherung. Findet die Abklärung in der Wohnung statt, kommen Wegzeit und Fahrspesen dazu, wenn der Behandlungsort «zu Hause» verordnet ist. Hilfsmittel und Umbauten sind separat zu bezahlen; gibt die Praxis Schienen oder Hilfsmittel ab, ist nach Tarifvertrag mit den Krankenversicherern bis 250 Franken pro Patientin und Jahr keine Kostengutsprache nötig.

Typische Leistungen

  • Abklärung, bei welchen Tätigkeiten ein Hilfsmittel sinnvoll ist
  • Auswahl und Ausprobieren verschiedener Modelle
  • Wohnraumabklärung mit Begehung von Eingang, Bad, Küche, Schlafzimmer und Treppen
  • Empfehlungen zu Möbeln, Haltegriffen, Duschsitz, Rampen und Beleuchtung
  • Training im Gebrauch, auch mit Angehörigen und Pflegenden
  • Abklärung von Rollstuhl, Sitzschale oder Lagerung zusammen mit Fachstellen
  • Berichte und Begründungen für Kostengutsprachen und Gesuche

Woran Sie eine gute Praxis für Hilfsmittelberatung erkennen

  • Beratung unabhängig von einem bestimmten Händler oder Handwerksbetrieb
  • Möglichkeit, Hilfsmittel auszuprobieren, bevor sie gekauft werden
  • Training im Gebrauch, nicht nur eine Produktempfehlung
  • Ein schriftlicher Bericht mit konkreten, nach Dringlichkeit geordneten Empfehlungen
  • Kenntnis der Finanzierungswege über Krankenkasse, IV, AHV und Unfallversicherung

Nach Standort

Gezählt werden Hauptsitze und weitere Standorte. Eine eigene Seite gibt es ab 3 Einträgen in einer Stadt; die übrigen Orte öffnen die gefilterte Liste.

Häufige Fragen zum Thema Hilfsmittel und Wohnraumabklärung

Zahlt die Krankenkasse Hilfsmittel?
Teilweise. Die Grundversicherung vergütet bestimmte Mittel und Gegenstände nach ihren eigenen Regeln; andere Hilfsmittel übernehmen IV, AHV, Unfallversicherung oder Ergänzungsleistungen – oder niemand. Klären Sie die Finanzierung vor dem Kauf.
Zahlt die Krankenkasse eine Wohnraumabklärung?
Mit ärztlicher Verordnung im Rahmen einer Ergotherapie ja, wenn die Voraussetzungen nach Art. 6 KLV erfüllt sind und die Praxis zugelassen ist. Für Personen ab 65 Jahren mit erhöhtem Sturzrisiko gibt es seit Juli 2026 zusätzlich die Sturzprävention, die ebenfalls in der Wohnung stattfindet.
Wer bezahlt Umbauten wie einen ebenerdigen Duschzugang?
Das hängt von Alter, Situation und Versicherung ab. Die Abklärung durch die Ergotherapie ersetzt keinen Entscheid der IV, AHV oder der Ergänzungsleistungen; der Bericht kann aber als Grundlage für ein Gesuch dienen.
Gibt es Wohnraumabklärungen auch für Mieterinnen und Mieter?
Ja. Für bauliche Anpassungen in einer Mietwohnung brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder Verwaltung; viele Massnahmen wie Möbel, Haltegriffe zum Klemmen oder Hilfsmittel sind aber ohne Umbau möglich.
Brauche ich nach einer Hüftoperation Ergotherapie?
Nicht immer. Sie kann sinnvoll sein, wenn Anziehen, Körperpflege oder Haushalt nach dem Eingriff schwierig sind oder Hilfsmittel nötig werden. Das entscheiden Sie mit der Ärztin oder dem Arzt.
Was ist die SAHB?
Die SAHB Hilfsmittelberatung ist eine gesamtschweizerische Fachstelle für unabhängige Beratung zu Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und ihre Angehörigen. Sie betreibt Hilfsmittelzentren für Abklärungen, Anpassungen und Reparaturen.
Kann ich Hilfsmittel vor dem Kauf ausprobieren?
Oft ja – in der Ergotherapie-Praxis, im Sanitätsfachhandel, in Hilfsmittelzentren oder als Mietgerät. Gerade bei teuren Hilfsmitteln lohnt sich das.