Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK)

Auch: MTK, Medizinaltarifkommission, UV/IV/MV-Tarif

Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) verhandelt für die Unfallversicherung, die Invalidenversicherung und die Militärversicherung die Tarife mit den Leistungserbringern; für die Ergotherapie besteht ein Tarifvertrag zwischen MTK, EVS und SRK.

Der Tarifvertrag regelt die Abgeltung ergotherapeutischer Leistungen an Personen, die nach UVG, MVG oder IVG versichert sind. Ergotherapeutinnen und Organisationen müssen ihm durch schriftliche Erklärung beitreten, um direkt mit diesen Versicherungen abzurechnen. Der Taxpunktwert beträgt laut EVS wie im Vertrag mit den Krankenversicherern 1.10 Franken.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet ein Beitritt: Nach einem Unfall, bei einem Geburtsgebrechen oder bei einem Fall der Militärversicherung kann die Praxis direkt mit der zuständigen Versicherung abrechnen.