Franchise und Selbstbehalt

Auch: Kostenbeteiligung, Franchise, Selbstbehalt

Franchise und Selbstbehalt sind die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung: Erwachsene zahlen Kosten bis zur gewählten Franchise (mindestens 300 Franken pro Jahr) selbst und danach 10 Prozent, höchstens 700 Franken pro Jahr; Kinder zahlen keine Franchise und höchstens 350 Franken Selbstbehalt.

Die Regeln stehen in Art. 64 KVG und Art. 103 KVV. Sie gelten für Ergotherapie genauso wie für Arztbesuche oder Medikamente: Die Rechnung der Praxis geht an die Krankenkasse oder an Sie, und die Krankenkasse verrechnet Ihnen Franchise und Selbstbehalt.

Andere Kostenträger haben andere Regeln. Die Unfallversicherung übernimmt Heilkosten laut Suva in der Regel vollständig; bei der Militärversicherung gibt es weder Franchise noch Selbstbehalt. Ist ein Unfall über die Krankenkasse versichert, gelten dagegen Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung.