Was kostet Ergotherapie? Tarif, Krankenkasse, IV und Selbstzahlen
Was eine Stunde Ergotherapie nach Tarif kostet, wann Krankenkasse, IV oder Unfallversicherung zahlen und was für Selbstzahlende und Zusatzversicherte gilt.
Wer Ergotherapie verordnen darf, wie lange die Verordnung gilt, wie viele Sitzungen sie deckt, was auf dem Formular steht und was ohne Verordnung gilt.
Damit Krankenkasse, Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung eine Ergotherapie bezahlen, braucht es eine ärztliche Verordnung. Sie wird auf einem schweizweit einheitlichen Formular ausgestellt und deckt in der Grundversicherung höchstens neun Sitzungen. Die erste Sitzung muss innert acht Wochen stattfinden. Für weitere Sitzungen stellt die Ärztin eine neue Verordnung aus; nach 36 Sitzungen entscheidet die Krankenkasse auf Bericht hin über die Fortsetzung.
Die Grundversicherung bezahlt Leistungen von Fachpersonen, die «auf Anordnung oder im Auftrag» einer Ärztin tätig sind (Art. 25 Abs. 2 KVG). Für die Ergotherapie konkretisiert das Art. 6 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Übernommen werden Leistungen, die auf ärztliche Anordnung von zugelassenen Ergotherapeutinnen oder Organisationen der Ergotherapie erbracht werden, soweit sie
Die Verordnung ist also nicht nur ein Formular, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Versicherung zahlt. Zusätzlich muss die Praxis zugelassen sein (Art. 48 und 52a KVV); dazu gehört eine Nummer im Zahlstellenregister (ZSR).
Verordnen kann jede Ärztin und jeder Arzt. Im Alltag sind es meist:
Art. 6 KLV spricht ausdrücklich von einer ärztlichen Anordnung. Andere Fachpersonen – etwa Physiotherapeuten, Lehrpersonen oder die Ergotherapeutin selbst – können keine Verordnung zulasten der Grundversicherung ausstellen. Sie können aber anregen, dass Sie mit Ihrer Ärztin darüber sprechen.
Der Ergotherapie-Verband Schweiz (EVS) stellt ein einheitliches Verordnungsformular zur Verfügung, das er mit dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Medizinaltarif-Kommission und dem Krankenversichererverband prio.swiss erarbeitet hat. Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Fassung; für die Hand gibt es eine eigene. Das Formular und Hinweise zum Ausfüllen finden Ärztinnen auf der Website des EVS. Ausgefüllt und unterschrieben wird es von der Ärztin, nicht von Ihnen. Laut EVS gibt die Arztpraxis die ausgefüllte Verordnung Ihnen mit, und Sie bringen sie in die Ergotherapie-Praxis; bei Verlängerungen schickt die Arztpraxis sie direkt an die Ergotherapie.
Auf dem Formular stehen insbesondere:
| Angabe | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Kostenträger | Krankenversicherung (KVG), Unfall- oder Militärversicherung (UVG/MVG) oder Invalidenversicherung (IV) |
| Abklärung oder Behandlungsserie | Zuerst nur eine Abklärung oder direkt eine Serie mit höchstens neun Behandlungen |
| Behandlungsort | In der Praxis, zu Hause oder in einer Institution |
| Diagnose oder Behandlungsgrund | Zum Beispiel «Verbesserung der Selbständigkeit bei der Körperpflege» |
| Ziel der Behandlung | Was im Alltag erreicht werden soll |
| Sturzprävention | Eigenes Feld seit Juli 2026, für Personen ab 65 Jahren |
Der EVS weist darauf hin, dass neben der Diagnose auch der Behandlungsgrund angegeben werden soll, weil die Kostenübernahme davon abhängt, ob die Therapie bei der Bewältigung des Alltags hilft. Bei der IV wird die Nummer der Verfügung der IV-Stelle eingetragen, bei Unfällen sind Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitsort wichtig.
Die wichtigste Frist steht in Art. 6 Abs. 2 KLV: Die erste Behandlung muss innert acht Wochen seit der ärztlichen Anordnung stattfinden. Melden Sie sich deshalb bald nach dem Arztbesuch bei einer Praxis – gerade bei Kinder-Ergotherapie oder in Städten mit Wartelisten. Lässt sich innert acht Wochen kein Termin finden, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin über eine neue Verordnung.
Ist die Behandlung dringlich – etwa nach einer Operation oder beim Austritt aus Spital oder Klinik –, kann die Ergotherapeutin laut Tarifvertrag ohne Wartefrist beginnen und stellt die Verordnung der Krankenkasse sofort zu. Die verordnende Ärztin muss die Dringlichkeit laut EVS auf Anfrage bestätigen können.
Zum Vergleich: Für Physiotherapie gilt nach Art. 5 KLV eine Frist von fünf Wochen. Die beiden Therapien haben getrennte Regeln, auch wenn beide gleichzeitig verordnet werden können.
| Regel | Inhalt (Art. 6 KLV) |
|---|---|
| Sitzungen pro Verordnung | höchstens neun |
| Weitere Sitzungen | nur mit neuer ärztlicher Verordnung |
| Nach 36 Sitzungen | Bericht der Ärztin an den Vertrauensarzt der Krankenkasse mit begründetem Vorschlag; dieser beantragt, ob, in welchem Umfang und wie lange weiter bezahlt wird |
Eine feste Obergrenze, wie oft Ergotherapie verordnet werden darf, gibt es nicht. Eine Serie umfasst höchstens neun Behandlungen; die Ärztin kann auf dem Formular auch mehrere Serien ankreuzen. Ab der fünften Serie spricht das Formular von einer Langzeitbehandlung mit Bericht und Rücksprache mit der Versicherung. Wie viele Sitzungen pro Woche stattfinden, legt die Verordnung nicht fest – das vereinbaren Sie mit der Praxis.
Für Kinder und Jugendliche, deren Ergotherapie bis 20 Jahre die IV wegen eines Geburtsgebrechens bezahlt hat (Art. 13 IVG), gilt bei einer Fortsetzung nach dem 20. Geburtstag ebenfalls die Regel mit dem Bericht an den Vertrauensarzt (Art. 6 Abs. 5 KLV).
Ist noch offen, ob eine Therapie sinnvoll ist, kann die Ärztin zuerst nur eine Abklärung verordnen. Laut den EVS-Hinweisen kann die Ergotherapie dafür höchstens zwei Mal zwei Stunden ohne vorgängige Kostengutsprache abrechnen. Das ist bei Kindern häufig, kommt aber auch bei Erwachsenen vor, etwa bei einer Wohnungsabklärung vor dem Austritt aus dem Spital.
Bei Kindern mit einer umschriebenen Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen (UEMF) gelten laut EVS besondere Abläufe: Ab 4½ Jahren wird ein Scoreblatt ausgefüllt, und vor bestimmten Behandlungsserien finden ärztliche Untersuchungen statt. Mehr dazu im Beitrag Wann braucht ein Kind Ergotherapie?.
Kann jemand nicht in die Praxis kommen, kreuzt die Ärztin den Behandlungsort «zu Hause» oder «in der Institution» an. Der Tarifvertrag erlaubt Behandlungen ausserhalb der Praxis, wenn sie therapeutisch begründet oder medizinisch indiziert sind. Reisespesen darf die Ergotherapeutin laut den EVS-Hinweisen zum Formular nur verrechnen, wenn der Behandlungsort «zu Hause» angekreuzt ist. Welche Praxen Hausbesuche machen, zeigt die Liste Ergotherapie zu Hause.
Ohne ärztliche Verordnung können Sie Ergotherapie selbst bezahlen. Die Grundversicherung übernimmt dann nichts. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich; Bedingungen und Beträge regelt jede Versicherung selbst. Vereinbaren Sie den Preis vorher mit der Praxis und klären Sie die Zusatzversicherung schriftlich ab. Was eine Sitzung nach Tarif kostet, steht im Beitrag Was kostet Ergotherapie?.
Was Ergotherapie allgemein ausmacht, erklärt der Beitrag Was ist Ergotherapie?. Passende Praxen nach Fachbereich und Ort finden Sie im Verzeichnis, etwa für Kinder, Handtherapie oder Neurologie.