Kosten und Versicherung

Ergotherapie-Verordnung: Wer verordnet, wie lange sie gilt, wie viele Sitzungen

Wer Ergotherapie verordnen darf, wie lange die Verordnung gilt, wie viele Sitzungen sie deckt, was auf dem Formular steht und was ohne Verordnung gilt.

Damit Krankenkasse, Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung eine Ergotherapie bezahlen, braucht es eine ärztliche Verordnung. Sie wird auf einem schweizweit einheitlichen Formular ausgestellt und deckt in der Grundversicherung höchstens neun Sitzungen. Die erste Sitzung muss innert acht Wochen stattfinden. Für weitere Sitzungen stellt die Ärztin eine neue Verordnung aus; nach 36 Sitzungen entscheidet die Krankenkasse auf Bericht hin über die Fortsetzung.

Warum es eine Verordnung braucht

Die Grundversicherung bezahlt Leistungen von Fachpersonen, die «auf Anordnung oder im Auftrag» einer Ärztin tätig sind (Art. 25 Abs. 2 KVG). Für die Ergotherapie konkretisiert das Art. 6 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Übernommen werden Leistungen, die auf ärztliche Anordnung von zugelassenen Ergotherapeutinnen oder Organisationen der Ergotherapie erbracht werden, soweit sie

  • bei körperlichen Erkrankungen durch Verbesserung der körperlichen Funktionen zur Selbständigkeit im Alltag verhelfen,
  • im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung stattfinden oder
  • seit dem 1. Juli 2026 bei Personen ab 65 Jahren mit moderatem oder hohem Sturzrisiko der Abklärung, Beratung und Koordination dienen – nach dem «Manual StoppSturz» des EVS oder dem Konzept der Rheumaliga Schweiz.

Die Verordnung ist also nicht nur ein Formular, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Versicherung zahlt. Zusätzlich muss die Praxis zugelassen sein (Art. 48 und 52a KVV); dazu gehört eine Nummer im Zahlstellenregister (ZSR).

Wer verordnet

Verordnen kann jede Ärztin und jeder Arzt. Im Alltag sind es meist:

  • die Hausärztin oder der Hausarzt, etwa bei Arthrose, Demenz oder nach einem Spitalaufenthalt,
  • die Kinderärztin bei Kindern,
  • Fachärztinnen wie Handchirurgen, Neurologinnen, Psychiater oder Rheumatologinnen,
  • die Klinik beim Austritt aus Spital oder Rehabilitation.

Art. 6 KLV spricht ausdrücklich von einer ärztlichen Anordnung. Andere Fachpersonen – etwa Physiotherapeuten, Lehrpersonen oder die Ergotherapeutin selbst – können keine Verordnung zulasten der Grundversicherung ausstellen. Sie können aber anregen, dass Sie mit Ihrer Ärztin darüber sprechen.

Das Verordnungsformular

Der Ergotherapie-Verband Schweiz (EVS) stellt ein einheitliches Verordnungsformular zur Verfügung, das er mit dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Medizinaltarif-Kommission und dem Krankenversichererverband prio.swiss erarbeitet hat. Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Fassung; für die Hand gibt es eine eigene. Das Formular und Hinweise zum Ausfüllen finden Ärztinnen auf der Website des EVS. Ausgefüllt und unterschrieben wird es von der Ärztin, nicht von Ihnen. Laut EVS gibt die Arztpraxis die ausgefüllte Verordnung Ihnen mit, und Sie bringen sie in die Ergotherapie-Praxis; bei Verlängerungen schickt die Arztpraxis sie direkt an die Ergotherapie.

Auf dem Formular stehen insbesondere:

Angabe Was sie bedeutet
Kostenträger Krankenversicherung (KVG), Unfall- oder Militärversicherung (UVG/MVG) oder Invalidenversicherung (IV)
Abklärung oder Behandlungsserie Zuerst nur eine Abklärung oder direkt eine Serie mit höchstens neun Behandlungen
Behandlungsort In der Praxis, zu Hause oder in einer Institution
Diagnose oder Behandlungsgrund Zum Beispiel «Verbesserung der Selbständigkeit bei der Körperpflege»
Ziel der Behandlung Was im Alltag erreicht werden soll
Sturzprävention Eigenes Feld seit Juli 2026, für Personen ab 65 Jahren

Der EVS weist darauf hin, dass neben der Diagnose auch der Behandlungsgrund angegeben werden soll, weil die Kostenübernahme davon abhängt, ob die Therapie bei der Bewältigung des Alltags hilft. Bei der IV wird die Nummer der Verfügung der IV-Stelle eingetragen, bei Unfällen sind Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitsort wichtig.

Wie lange die Verordnung gilt

Die wichtigste Frist steht in Art. 6 Abs. 2 KLV: Die erste Behandlung muss innert acht Wochen seit der ärztlichen Anordnung stattfinden. Melden Sie sich deshalb bald nach dem Arztbesuch bei einer Praxis – gerade bei Kinder-Ergotherapie oder in Städten mit Wartelisten. Lässt sich innert acht Wochen kein Termin finden, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin über eine neue Verordnung.

Ist die Behandlung dringlich – etwa nach einer Operation oder beim Austritt aus Spital oder Klinik –, kann die Ergotherapeutin laut Tarifvertrag ohne Wartefrist beginnen und stellt die Verordnung der Krankenkasse sofort zu. Die verordnende Ärztin muss die Dringlichkeit laut EVS auf Anfrage bestätigen können.

Zum Vergleich: Für Physiotherapie gilt nach Art. 5 KLV eine Frist von fünf Wochen. Die beiden Therapien haben getrennte Regeln, auch wenn beide gleichzeitig verordnet werden können.

Wie viele Sitzungen eine Verordnung deckt

Regel Inhalt (Art. 6 KLV)
Sitzungen pro Verordnung höchstens neun
Weitere Sitzungen nur mit neuer ärztlicher Verordnung
Nach 36 Sitzungen Bericht der Ärztin an den Vertrauensarzt der Krankenkasse mit begründetem Vorschlag; dieser beantragt, ob, in welchem Umfang und wie lange weiter bezahlt wird

Eine feste Obergrenze, wie oft Ergotherapie verordnet werden darf, gibt es nicht. Eine Serie umfasst höchstens neun Behandlungen; die Ärztin kann auf dem Formular auch mehrere Serien ankreuzen. Ab der fünften Serie spricht das Formular von einer Langzeitbehandlung mit Bericht und Rücksprache mit der Versicherung. Wie viele Sitzungen pro Woche stattfinden, legt die Verordnung nicht fest – das vereinbaren Sie mit der Praxis.

Für Kinder und Jugendliche, deren Ergotherapie bis 20 Jahre die IV wegen eines Geburtsgebrechens bezahlt hat (Art. 13 IVG), gilt bei einer Fortsetzung nach dem 20. Geburtstag ebenfalls die Regel mit dem Bericht an den Vertrauensarzt (Art. 6 Abs. 5 KLV).

Zuerst nur eine Abklärung

Ist noch offen, ob eine Therapie sinnvoll ist, kann die Ärztin zuerst nur eine Abklärung verordnen. Laut den EVS-Hinweisen kann die Ergotherapie dafür höchstens zwei Mal zwei Stunden ohne vorgängige Kostengutsprache abrechnen. Das ist bei Kindern häufig, kommt aber auch bei Erwachsenen vor, etwa bei einer Wohnungsabklärung vor dem Austritt aus dem Spital.

Bei Kindern mit einer umschriebenen Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen (UEMF) gelten laut EVS besondere Abläufe: Ab 4½ Jahren wird ein Scoreblatt ausgefüllt, und vor bestimmten Behandlungsserien finden ärztliche Untersuchungen statt. Mehr dazu im Beitrag Wann braucht ein Kind Ergotherapie?.

Behandlung zu Hause oder im Heim

Kann jemand nicht in die Praxis kommen, kreuzt die Ärztin den Behandlungsort «zu Hause» oder «in der Institution» an. Der Tarifvertrag erlaubt Behandlungen ausserhalb der Praxis, wenn sie therapeutisch begründet oder medizinisch indiziert sind. Reisespesen darf die Ergotherapeutin laut den EVS-Hinweisen zum Formular nur verrechnen, wenn der Behandlungsort «zu Hause» angekreuzt ist. Welche Praxen Hausbesuche machen, zeigt die Liste Ergotherapie zu Hause.

Ergotherapie ohne Verordnung

Ohne ärztliche Verordnung können Sie Ergotherapie selbst bezahlen. Die Grundversicherung übernimmt dann nichts. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich; Bedingungen und Beträge regelt jede Versicherung selbst. Vereinbaren Sie den Preis vorher mit der Praxis und klären Sie die Zusatzversicherung schriftlich ab. Was eine Sitzung nach Tarif kostet, steht im Beitrag Was kostet Ergotherapie?.

Checkliste

  • Verordnung auf dem Ergotherapie-Formular, bei Handproblemen auf der Fassung für die Hand
  • Kostenträger angekreuzt: Krankenkasse, Unfall- oder Militärversicherung oder IV
  • Diagnose oder Behandlungsgrund und Ziel der Behandlung eingetragen
  • Behandlungsort «zu Hause» oder «in der Institution», wenn die Therapie nicht in der Praxis stattfindet
  • Erste Sitzung innert acht Wochen vereinbart
  • Praxis mit Zulassung zur Grundversicherung (ZSR-Nummer)
  • Bei Unfall: Schadennummer und Angaben zum Arbeitgeber; bei Geburtsgebrechen: Verfügung der IV-Stelle

Was Ergotherapie allgemein ausmacht, erklärt der Beitrag Was ist Ergotherapie?. Passende Praxen nach Fachbereich und Ort finden Sie im Verzeichnis, etwa für Kinder, Handtherapie oder Neurologie.

Häufige Fragen

Wie lange ist eine Ergotherapie-Verordnung gültig?
Die erste Behandlung muss innert acht Wochen nach der ärztlichen Verordnung stattfinden (Art. 6 Abs. 2 KLV). Danach gilt die Verordnung für die Serie von höchstens neun Sitzungen.
Wer darf Ergotherapie verordnen?
Eine Ärztin oder ein Arzt – häufig die Hausärztin, der Kinderarzt, eine Fachärztin oder die Klinik beim Austritt aus Spital oder Rehabilitation.
Kann ich Ergotherapie ohne Verordnung machen?
Ja, als Selbstzahlerin oder Selbstzahler. Die Grundversicherung bezahlt dann nicht; ob eine Zusatzversicherung etwas übernimmt, steht in deren Bedingungen.
Wie oft darf Ergotherapie verordnet werden?
Eine feste Höchstzahl an Verordnungen gibt es nicht. Jede Verordnung deckt höchstens neun Sitzungen; nach 36 Sitzungen entscheidet die Krankenkasse auf ärztlichen Bericht hin, ob und wie lange sie weiter bezahlt.
Wo finde ich das Verordnungsformular?
Der Ergotherapie-Verband Schweiz stellt das Formular und Hinweise zum Ausfüllen auf seiner Website bereit. Ausgefüllt wird es von der Ärztin oder dem Arzt, nicht von Patientinnen oder Eltern. Laut EVS gibt die Arztpraxis die Verordnung Ihnen mit; Verlängerungen schickt sie direkt an die Ergotherapie-Praxis.

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