Kostengutsprache

Auch: Gutsprache, Kostenübernahmegarantie

Eine Kostengutsprache ist die vorgängige Zusage einer Versicherung, die Kosten einer bestimmten Leistung zu übernehmen; in der Ergotherapie ist sie etwa für Schienen und Hilfsmittel über 250 Franken pro Jahr oder für lange Behandlungen nötig.

Nach dem Tarifvertrag mit den Krankenversicherern darf eine Ergotherapie-Praxis Schienen und Hilfsmittel bis 250 Franken pro Patientin und Jahr ohne Kostengutsprache abgeben; darüber muss sie vorher eine Gutsprache einholen. Eine reine Abklärung von höchstens zwei Mal zwei Stunden ist laut den Hinweisen des Ergotherapie-Verbands Schweiz zum Verordnungsformular ohne vorgängige Gutsprache möglich.

Dauert eine Ergotherapie länger als 36 Sitzungen, entscheidet die Krankenkasse auf Antrag ihres Vertrauensarztes über die Fortsetzung. Bei der Invalidenversicherung braucht es eine Verfügung der IV-Stelle.